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Ostkreiskommunen beantragen Projekt zur kommunalen Wärmeplanung

Klimaschutz ist den Kommunen Amöneburg, Kirchhain, Neustadt, Rauschenberg und Wohratal ein zentrales Anliegen. Aus diesem Grund wurde 2021 die IKZ „Klimahandeln Ostkreis“ ins Leben gerufen. Mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ist das Thema Energieversorgung in den Fokus gerückt und es ist für die Bürgermeister von höchster Priorität, eine Basis für eine sichere, langfristige und nachhaltige Wärmeversorgung zu schaffen. Einen ersten Schritt gingen die Bürgermeister Plettenberg, Hausmann, Groll, Emmerich und Dawedeit bereits mit den acht Quartierskonzepten aus dem KfW Programm 432, in welchem die Wärmeversorgung konkret aufgegriffen und in den Konzepten berücksichtigt wird.

Darüber hinaus soll nun jeweils das gesamte kommunale Gebiet der fünf Ostkreiskommunen in den Fokus gerückt und eine langfristige und zuverlässige Strategie für eine klimaneutrale Wärmeversorgung entwickelt werden. Dafür haben die Kommunen Förderanträge für die kommunale Wärmeplanung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eingereicht.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger sowie strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitestgehend klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045. Der im Projekt erstellte kommunale Wärmeplan soll das gesamte Gebiet der Kommune betrachten und als strategisches Planungsinstrument für die kommunale Wärmeplanung dienen, um die Wärmeversorgung schrittweise klimaneutral zu gestalten. Er enthält Bestandsanalysen, Potentialanalysen, Zielpfade und einen Maßnahmenkatalog.

Im nächsten Schritt soll der kommunale Wärmeplan in konkrete Maßnahmen für jede Kommune überführt und umgesetzt werden. Konkret bedeutet dies herauszufinden, wie künftig mit welchen regenerativen Quellen die Wärmeversorgung sichergestellt werden kann und wo es Potentiale für Nahwärmenetzte gibt. Aktuell wird noch überwiegend mit fossilen Energieträgern wie Gas und Öl geheizt.

Der Weg zur Umstellung der Wärmeversorgung ist unausweichlich, lang und erfordert große Anstrengungen in der Umsetzung. Das rasche und proaktive Handeln der Kommunen soll den Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit für die Zukunft schaffen. Gleichzeitig sollen Investitionen in lokale Strukturen erfolgen. Das Handeln der Kommunen erfolgt auch mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen in der Bundesgesetzgebung.

Der aktuelle Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze sieht vor, dass eine Wärmeplanung für Gebiete ab 10.000 Einwohner bis 31.12.2028 erfolgen muss. Sollte dies so kommen, so wären die Ostkreiskommunen bereits gut aufgestellt.

Bei dem gesamten Prozess der Wärmeplanung ist es den Kommunen besonders wichtig, die Bürgerinnen und Bürger zeitnah einzubinden und in einen offenen Austausch zu treten.

Bei Fragen stehen die Klimaschutzmanagerinnen des Teams Klimahandeln Ostkreis Juliane Liebelt und Marieke Knabe jederzeit gerne zur Verfügung.

10.08.2023