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Förderungen für Privatpersonen

Kommunale Förderprogramme
  • Photovoltaikförderung der Stadt Kirchhain

Mit der „Richtlinie Photovoltaikförderung der Stadt Kirchhain“ können für Dachflächen-Photovoltaikanlagen 100,00 Euro je Kilowatt-Peak (kWp) bis maximal 1.000,00 Euro beantragt werden. Für eine Balkonsolaranlage mit einer Leistung bis 499 Wp können pauschal 100,00 Euro und ab 500 Wp pauschal 200,00 Euro beantragt werden.

Richtlinie Photovoltaikförderung der Stadt Kirchhain

Antragsformular Photovoltaikförderung Kirchhain 2025

  • Förderung des Einbaus von Regenwasserrückhaltungs- und -nutzungsanlagen der Stadt Kirchhain

Seit dem 01.07.2022 fördert die Stadt Kirchhain den Bau von Regenwasserzisternen, sowie die Nachrüstung von Regenwasserzisternen mit Brauchwassernutzungsanlagen um für die Gartenbewässerung und den Haushalt (Toilette, Waschmaschine u. dgl.) Regenwasser nutzbar zu machen und die Ressource Trinkwasser zu schonen.

Die Förderung umfasst die erstmalige Herstellung einer Regenwasser- und Brauchwassernutzungsanlage (bis zu 1.000,00 Euro), den nachträglichen Einbau an eine bereits bestehende Regenwasserzisterne (500,00 Euro), sowie den alleinigen Einbau einer solchen (500,00 Euro).

Der Antrag muss vom Grundstückseigentümer oder der Grundstückseigentümerin schriftlich bis zum 31.10. für das jeweilig laufende Haushaltsjahr erfolgen. Das Antragsformular sowie die Richtlinie können hier direkt heruntergeladen werden: Richtlinien zur Förderung des Einbaus von Regenwasserrückhaltungs- und -nutzungsanlagen der Stadt Kirchhain

  • Förderung von Mini- bzw. Balkon-Solaranlagen durch die Stadt Rauschenberg

Da die kommunale Förderung von Mini- bzw. Balkon-Solaranlagen im vergangenen Jahr von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen wurde, wird das Förderprogramm in 2025 fortgesetzt. Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger für den Einbau von Mini- bzw. Balkon-Solaranlagen mit einer Einspeiseleistung von maximal 800 Watt eine Förderung beantragen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 100 Euro (pauschal). Förderfähig sind Anlagen die ab dem 01.01.2025 gekauft und installiert wurden. Das betreffende Gebäude und Grundstück müssen sich auf dem Gebiet der Stadt Rauschenberg befinden. Förderfähig ist nur der erstmalige Einbau.

Das Antragsformular kann auf der Homepage der Stadt Rauschenberg (www.rauschenberg.de) im Bereich „Formulare und Online-Anträge“ als PDF-Datei heruntergeladen werden.

  • Klimabonus in der Region Burgwald-Ederbergland (gilt u. a. für die Stadt Rauschenberg und die Gemeinde Wohratal)

Wer das Klima schont, wird vom Klimabonus belohnt!

Der Klimabonus unterstützt Bürgerinnen und Bürger in der Region Burgwald-Ederbergland, die aktiv zur Reduzierung von CO₂-Emissionen beitragen, mit einer speziellen Förderung. Wer eine nachweislich klimafreundliche Maßnahme umsetzt – beispielsweise durch die Anschaffung eines Sparduschkopfs, einer energieeffizienten Waschmaschine oder eines Balkonkraftwerks – erhält Klimaboni (KB). 1KB = 1€ und kann in teilnehmenden Geschäften als Zahlungsmittel genutzt werden.
Die Antragstellung erfolgt unkompliziert über das entsprechende Formular auf der Homepage. Nach erfolgreicher Prüfung werden die Klimaboni per Post zugesandt und können bei regionalen Partnerbetrieben ausgegeben werden. So wird neben der Umwelt auch der regionale Handel gestärkt.
Finanziert werden die Belohnungen durch einen regionalen Klimafonds, der sich aus Spenden und Kompensationszahlungen von Unternehmen, Kommunen, Vereinen und Privatpersonen speist. Die Mittel fließen vollständig in die Förderung klimafreundlicher Maßnahmen und Bildungsangeboten vor Ort.
Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den teilnehmenden Geschäften finden Sie unter: www.klimabonus.info/rbe/

Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene

Dank der LEA Fördermitteldatenbank können Sie mit wenigen Klicks eine Zusammenstellung aller aktuellen Fördermöglichkeiten erhalten www.lea.foerdermittelauskunft.de