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Förderungen für Privatpersonen

Kommunale Förderprogramme
  • Photovoltaikförderung der Stadt Kirchhain

Mit der „Richtlinie Photovoltaikförderung der Stadt Kirchhain“ können für Dachflächen-Photovoltaikanlagen 100,00 Euro je Kilowatt-Peak (kWp) bis maximal 1.000,00 Euro beantragt werden. Für eine Balkonsolaranlage mit einer Leistung bis 499 Wp können pauschal 100,00 Euro und ab 500 Wp pauschal 200,00 Euro beantragt werden.

Richtlinie Photovoltaikförderung der Stadt Kirchhain

Antragsformular Photovoltaikförderung Kirchhain

Zur Bewahrung der Ansicht des historischen Stadtkerns von Kirchhain ist es bei der Aufbringung von Photovoltaikanlagen auf Dächern denkmalgeschützter Gebäude und auf Dächern von Gebäuden, die der denkmalgeschützten Gesamtanlage zugehörig sind, notwendig, die Errichtung im Rahmen eines Antrags auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung mit dem Kreisbauamt, Abteilung Denkmalschutz, abzustimmen.

Externer LINK: Landkreis Marburg-Biedenkopf - Denkmalschutzrechtliche Genehmigung beantragen

Für eine denkmalgerechte und zurückhaltende Aufbringung von Photovoltaikmodulen sind u.a. folgende Schritte notwendig:

    • Es ist zu prüfen, ob nicht untergeordnete Nebengebäude für eine Errichtung in Frage kommen.
    • Die Photovoltaikanlagen sind jeweils in einer flächigen und geschlossenen Anordnung (Rechteck) sowie ohne Abstufungen („Abtreppungen“) einzuteilen.
    • Die Elemente der Photovoltaikanlage sind mit einem schwarzen Rahmen, schwarzer Unterkonstruktion und matter Oberfläche auszuführen und zwischen Modulen und Dachrändern ist ein ausreichender Abstand herzustellen, damit die Dachkonturen sichtbar bleiben.
    • Die geplante Positionierung der Anlage ist mit einem Belegplan zu visualisieren.
  • Förderung des Einbaus von Regenwasserrückhaltungs- und -nutzungsanlagen der Stadt Kirchhain

Seit dem 01.07.2022 fördert die Stadt Kirchhain den Bau von Regenwasserzisternen, sowie die Nachrüstung von Regenwasserzisternen mit Brauchwassernutzungsanlagen um für die Gartenbewässerung und den Haushalt (Toilette, Waschmaschine u. dgl.) Regenwasser nutzbar zu machen und die Ressource Trinkwasser zu schonen.

Die Förderung umfasst die erstmalige Herstellung einer Regenwasser- und Brauchwassernutzungsanlage (bis zu 1.000,00 Euro), den nachträglichen Einbau an eine bereits bestehende Regenwasserzisterne (500,00 Euro), sowie den alleinigen Einbau einer solchen (500,00 Euro).

Der Antrag muss vom Grundstückseigentümer oder der Grundstückseigentümerin schriftlich bis zum 31.10. für das jeweilig laufende Haushaltsjahr erfolgen. Das Antragsformular sowie die Richtlinie können hier direkt heruntergeladen werden: Richtlinien zur Förderung des Einbaus von Regenwasserrückhaltungs- und -nutzungsanlagen der Stadt Kirchhain

  • Förderung von Balkon-Solaranlagen durch die Stadt Rauschenberg

Die Förderung durch die Stadt Rauschenberg für den erstmaligen Einbau einer Balkonsolaranlage ist für das Jahr 2026 verlängert worden. Neu ist, dass jetzt auch der erstmalige Einbau von Speichermodulen gefördert wird. Für Balkonsolaranlagen und Speichermodule kann jeweils ein Zuschuss von 100 Euro beantragt werden. Voraussetzungen:

    • Balkon-Solaranlage mit einer Einspeiseleistung von maximal 800 Watt
    • Speichermodule bis 800 Watt Einspeiseleistung
    • Die Anlagen müssen ab dem 01.01.2026 gekauft und installiert worden sein
    • Das betreffende Gebäude und Grundstück muss sich auf dem Gebiet der Stadt Rauschenberg befinden
    • Die Liegenschaft bzw. die Wohneinheit, auf der sich die geförderte Solaranlage befindet, muss vom Zuschussempfänger nach Inbetriebnahme der Anlage ganzjährig bewohnt werden
    • Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z.B. Erbbauberechtigte) sowie Mieter von Häusern und Wohnungen.

Betriebe der gewerblichen Wirtschaft werden aus diesen Mitteln nicht gefördert.

Die Förderung für nachträglich erstmalig installierte Speichermodule kann auch beantragt werden, wenn die dazugehörigen Balkonsolaranlagen vor Januar 2026 gekauft oder bereits in den Vorjahren von der Kommune gefördert wurden.

Das Antragsformular und die Förderrichtlinien können auf der Homepage der Stadt Rauschenberg  www.rauschenberg.de im Bereich „Onlineanträge + Formulare“ oder über die Kachel „Online Services“ unter „Förderungen“ heruntergeladen werden.

 

Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene

Dank der LEA Fördermitteldatenbank können Sie mit wenigen Klicks eine Zusammenstellung aller aktuellen Fördermöglichkeiten erhalten www.lea.foerdermittelauskunft.de