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Kommunale Wärmeplanung

Die Erstellung der Kommunalen Wärmepläne wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit den folgenden Projekten gefördert:

  • "KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Amöneburg" (Förderkennzeichen: 67K29312) für die aktuelle Projektlaufzeit vom 01.05.2024 bis 30.04.2025
  • "KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Kirchhain" (Förderkennzeichen: 67K29308) für die aktuelle Projektlaufzeit vom 01.05.2024 bis 30.04.2025
  • "KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Neustadt (Hessen)" (Förderkennzeichen: 67K29310) für die aktuelle Projektlaufzeit vom 01.05.2024 bis 30.04.2025
  • "KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Rauschenberg" (Förderkennzeichen: 67K29311) für die aktuelle Projektlaufzeit vom 01.05.2024 bis 30.04.2025
  • "KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Wohratal" (Förderkennzeichen: 67K29309) für die aktuelle Projektlaufzeit vom 01.05.2024 bis 30.04.2025

Beteiligte Partner bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung

Die Kommunen Amöneburg, Kirchhain, Neustadt (Hessen), Rauschenberg und Wohratal haben die EAM EnergiewendePartner GmbH mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Bei der Erstellung des Wärmeplans arbeitet die EnergiewendePartner GmbH mit der HORIZONTE-Group AG zusammen bzw. für die kommunale Wärmeplanung der Stadt Neustadt mit der VOBEG Projekt GmbH, einer Tochter der Energiegenossenschaft Vogelsberg (EGV).

Die Erstellung der Wärmeplanung erfolgt gemeinsam im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit „Klimahandeln Ostkreis“. Auf diese Weise können grenzübergreifende Konzepte zur Wärmeversorgung ebenfalls berücksichtigt werden.

Ziele und Inhalte der kommunalen Wärmeplanung

Herausragendes Ziel der Kommunalen Wärmeplanung ist es, den Bürgerinnen und Bürgern die besten Optionen für eine klimafreundliche, kosteneffiziente und lokale Wärmeversorgung aufzuzeigen. Die Kommunale Wärmeplanung erfolgt dabei auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes vom 20. Dezember 2023 und stellt einen wichtigen Schritt zur Zielerreichung der Bundesregierung dar, bis 2045 die Treibhausgasneutralität zu erreichen. Insbesondere im Bereich der Wärmeversorgung gibt es noch ein erhebliches Potential für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen.

Damit die Umstellung auf eine zukunftssichere Wärmeversorgung gelingen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden kann, soll mit der Wärmeplanung eine Grundlage zur Verfügung stehen aus der erkennbar ist, welche Gebiete in welcher Weise mit Wärme versorgt und wie hierfür erneuerbare Energien genutzt werden können. Dabei erfolgt im Rahmen der Wärmeplanung eine detaillierte Bestands- und Potentialanalyse mit Blick auf die Fragestellungen wie viel Wärme aktuell vor Ort gebraucht wird und mit welcher Wärmequelle und Infrastruktur die Wärme in Zukunft bereitgestellt werden kann und wie hoch der zukünftige Wärmebedarf ist. Aufbauend auf dieser Grundlage werden Zielszenarien erstellt, eine Einteilung des Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete vorgenommen und eine Umsetzungsstrategie entwickelt.

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Weitere Informationen sind auf der Website der Nationalen Klimaschutzinitiative zu finden: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie