Inhalt

Förderungen für Privatpersonen

Kommunale Förderprogramme
  • Photovoltaikförderung der Stadt Kirchhain

Mit der „Richtlinie Photovoltaikförderung der Stadt Kirchhain“ können für Dachflächen-Photovoltaikanlagen 100,00 Euro je Kilowatt-Peak (kWp) bis maximal 1.000,00 Euro beantragt werden. Für eine Balkonsolaranlage mit einer Leistung bis 499 Wp können pauschal 100,00 Euro und ab 500 Wp pauschal 200,00 Euro beantragt werden.

Die Stadt Kirchhain stellt dafür für das Haushaltsjahr 2024 erstmalig 50.000,00 Euro zur Verfügung.

Förderfähig sind Anlagen die ab dem 01. Januar 2024 gekauft und installiert wurden. Die Maßnahme muss in Kirchhain durchgeführt werden und es kann pro Haushalt und Antragsteller einmalig ein Antrag gestellt werden. Wichtig ist zudem, dass bei der Installation der Anlage alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Der Antrag auf Förderung ist an den Magistrat der Stadt Kirchhain zu stellen. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen. Für im Jahr 2024 neu installierte Anlagen, müssen Anträge bis spätestens 31. Dezember 2024 eingereicht werden.

Für den Antrag steht ein Antragsformular zur Verfügung, das mit einer Rechnungskopie sowie Fotos der Anlage einzureichen ist. Das Antragsformular sowie die Richtlinie sind auf der Internetseite der Stadt Kirchhain unter www.kirchhain.de/Umwelt-Natur veröffentlicht oder kann hier direkt heruntergeladen werden:

Antragsformular und Richtlinie Photovoltaikförderung der Stadt Kirchhain

  • Förderprogramm „Energiewendebegleiter“ in Neustadt (Hessen)

Für Maßnahmen, die in Neustadt umgesetzt werden, stellt die Stadt Neustadt (Hessen) gemeinsam mit der EKM „Energieeffizienz Kommunal Mitgestalten“ im Rahmen des Pilotprojektes „Energiewendebegleiter“ einen Fördertopf für „kleinere“ CO2-Reduzierungsmaßnahmen zur Verfügung.

Es gibt Förderungen für das Durchführen eines „Hydraulischen Abgleichs“, den Kauf und die Montage von Energieeffizienz-Heizungsumwälzpumpen, den Kauf und Einbau von elektronischen Heizkörperventilen sowie für Pelletöfen als weitere Wärmequelle.

Das Förderprogramm „Energiewendebegleiter“ finden Sie unter den Bekanntmachungen der Stadt Neustadt (Hessen): https://neustadt-hessen.de/rathaus-politik/bekanntmachungen.html 

  • Förderung von Mini- bzw. Balkon-Solaranlagen durch die Stadt Rauschenberg

Ab 1. Januar 2024 startet ein Förderprogramm der Stadt Rauschenberg für den Einbau von Mini- bzw. Balkon-Solaranlagen mit einer Einspeiseleistung von maximal 800 Watt. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 100 Euro (pauschal). Förderfähig sind Anlagen die ab dem 01.01.2024 gekauft und installiert wurden. Das betreffende Gebäude und Grundstück muss sich auf dem Gebiet der Stadt Rauschenberg befinden.

Die Richtlinien der Stadt Rauschenberg zur Förderung des Einbaus von Mini-/Balkon-Solaranlagen zur Erzeugung von Strom zur Eigennutzung - Richtlinien Balkon-Solaranlagen – sind auf der Homepage der Stadt (www.rauschenberg.de) im Bereich „Rathaus / Satzungen“ und im Anhang des Antragsformulars veröffentlicht. Das Formular kann auf der Homepage der Stadt Rauschenberg im Bereich „Formulare und Online-Anträge“ als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene

Dank der LEA Fördermitteldatenbank können Sie mit wenigen Klicks eine Zusammenstellung aller aktuellen Fördermöglichkeiten erhalten www.lea.foerdermittelauskunft.de

Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an die LEA Fördermittelberatung unter https://www.lea-hessen.de/buergerinnen-und-buerger/foerdermittel-finden

Ein weiteres Angebot der LEA LandesEnergieAgentur ist die kostenfreie Energie-Erstberatung, bei der Sie neben einer Erstberatung zur energetischen Sanierung auch Informationen zu den passenden Fördermitteln erhalten können. Für die Beratung können Sie sich unter www.lea-hessen.de/energieberatung anmelden.